Themenfeld: Online-Recht

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* Territoriale Abgrenzung der Webrechte  
* Territoriale Abgrenzung der Webrechte  
* Beispiel am Fall "Ebay" -> ein neuer Markt der Onlinejouristen? (Vorgehensweisen der Jouristen, Fälle, Konsequenzen,...)
* Beispiel am Fall "Ebay" -> ein neuer Markt der Onlinejouristen? (Vorgehensweisen der Jouristen, Fälle, Konsequenzen,...)
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* Wie wird sich bestehendes Online-Recht an zukünftige Entwicklungen anpassen?

Version vom 12:35, 14. Dez. 2005

  • Idee zum Thema: Diskussion einer aktuellen Fragestellung aus dem Bereich (Beispiel: Muss der Heise-Verlag für Beiträge in seinen Foren haften? --> In diesem Zusammenhang vielleicht auch eine kritische Betrachtung der Arbeit des auch in dem verlinkten Artikel genannten Anwalts Bernhard Syndikus (Sind Jura-Studenten im Seminar?)
  • Ist das "alte" Urheberrecht überhaupt auf vernetzte Systeme wie die Wikipedia anwendbar? Wer haftet, wenn in einem Wiki/Chat/Gästebuch/... etwas unrechtmäßiges steht?
  • Wo finde ich diese Rechte denn mal komprimiert? Bis zu welchen Strafen können Verstöße führen?
  • Zunächst grundlegendes, möglichst anwendungsbezogen nutzbar für die Seminarteilnehmer
  • Aussicht auf mögliche Zukunft (Softwarepatente, auch in der EU) und die hieraus resultierenden Folgen
  • Das Problem des Urheberrechts im Netz, und aktuelle Lösungsmöglichkeiten. Unter Lösungen verstehe ich übrigens etwas anderes als die aktuellen Abmahnwellen, denn damit arbeitet man nur gegen seine eigenen (wirklichen oder potentiellen) Kunden. Welche anderen Möglichkeiten werden gerade ausprobiert, und wie ist die Reaktion hierauf?
  • Open Source und die GNU - Vorteile, Risiken und Chancen
  • Heikles Thema Bilder im Internet - Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen
  • Wer überprüft die Einhaltung der Regeln bzw. in welchem Ausmaß ist das überhaupt möglich?
  • Gibt es auch im Internet eine "Werbebegrenzug?" die rechtlich geregelt ist? Wie sieht es aus mit Podcasting Beiträgen? Sind diese Urheberrechtlich geschützt und dürfen sie gebrannt werden?
  • Muss ein Anbieter einer Internetseite für die Weblog-/Foren-Beiträge der Benutzer haften oder kann theoretisch jeder User in Foren etc. schreiben, was er will, ohne dafür belangt zu werden?
  • Welche Gefahren stecken für den (unerfahrenen) Nutzer om Internet? (Beispiel Verklagung wegen Verstoß gegen Urheberrechte)
  • Wie ist es um die Moral der User im Bezug auf Online-Recht gestellt?
  • Gibt es Standard-Klauseln, die einen Homepage-Betreiber absichern?
  • Auf was muss ich als Blogger achten (disclaimer zu externen Links etc.)?
  • One World, One Net, More Than One Law? Rechtliche Probleme im Kampf gegen weltweite Internetkriminalität
  • Territoriale Abgrenzung der Webrechte
  • Beispiel am Fall "Ebay" -> ein neuer Markt der Onlinejouristen? (Vorgehensweisen der Jouristen, Fälle, Konsequenzen,...)
  • Wie wird sich bestehendes Online-Recht an zukünftige Entwicklungen anpassen?
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